In einer gemeinsamen Veranstaltung der MIT und der CDA erläuterten Karl Schiewerling, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Manfred Hohenhorst, Rechtsanwalt  der Sozietät Quast, Fachanwalt für Arbeitsrecht  die fachlichen Hintergründe.

"Eigentlich keine neue Sache“, darüber waren sich die  eingeladenen Referenten einig.  Werkverträge würden seit langem abgeschlossen, um  bestimmte Leistungen zu beauftragen, wie beispielsweise  beim Hausbau der Einbaueines Fensters.  Schwierig sei aber, dass in jüngster Zeit in Unternehmen Tätigkeiten, die bisher von Stamm-beschäftigten ausgeführt wurden, in Werke  unterteilt würden. Auf diese Weise würden Lohnkosten  gespart und die Aufgaben lasse man von günstigeren  Kräften erledigen. Beispiel hierfür ist das Einräumen  von Regalen im Lebensmitteleinzelhandel.Problematisch sei dies insbesondere,wenn die Mitarbeiter weiterhin faktisch wie normales Personal behandelt und nur geringerentlohnt werden. Der Einsatz von Werkverträgen  ist aktuell nur zulässig, wenn Tätigkeiten und Mitarbeiter organisatorisch klar abgegrenzt werden können und dies auch umgesetzt wird. In Missbrauchs-fällensei aber genau dies nicht der Fall.  Der Abgeordnete Karl Schiewerling erklärte, dass  die Bundesregierung aktuell diskutiere, wie die bestehenden Regelungen verschärft werden könnten. Ziel müsse es sein, den Missbrauch einzudämmen, ohne die bisher üblichen Werkverträge unmöglichzu machen.  Gleichzeitig sollten die personellen und rechtlichen  Möglichkeiten des Zolls an dieser Stelle ausgeweitet  werden, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten.  Er sei grundsätzlich optimistisch, dass dies gelingen könne. „Insgesamt bezahlt die Mehrheit der deutschen  Unternehmen ihre Mitarbeiter auch heute schon anständig  und nur eine Minderheit nutzt Regelungen bis zur äußersten Grenze aus oder missbraucht sie“, brachen  sowohl Karl Schiewerling als auch Manfred Hohenhorst  eine Lanze für die heimischen Betriebe. (WN)